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Ausschreibung 2012
Category: Ausschreibungen Hits: 642
Inhaltsverzeichnis
III Allgemeine Bestimmungen 1 – 10.2
IV Allgemeine Verpflichtungen 1 – 5.0
V Ablauf der Veranstaltung 1 – 2.2
VI Abnahme vor dem Start 1 – 2.2
VII Proteste-Wertung-Preise 1 – 5.4
1 – Zeitplan
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13. August 2012 |
24.00 Uhr |
Nennungsschluss (Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) |
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14. August 2012 |
Versand der Nennungsbestätigung, Bekanntgabe der Startnummer |
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18. August 2012 |
von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr |
Freiwillige Dokumentenabnahme und Technische Abnahme |
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19. August 2012 |
von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr |
Dokumentenabnahme
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19. August 2012 |
von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr |
Technische Abnahme und Kontrolle der Fahrzeuge |
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19. August 2012 |
08.30 Uhr |
Nennungsschluss für Mannschaften |
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19. August 2012 |
von 08.45 Uhr bis 09.00 Uhr |
Begrüßung der Teilnehmer und Briefing (Fahrerbesprechung) |
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19. August 2012 |
ab 08.45 Uhr |
Aushang der Liste der zum Start zugelassenen Fahrzeuge und deren Startzeiten |
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19. August 2012 |
ab 08.45 Uhr |
Einfahrt in den Startpark |
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09.01 Uhr |
Start zur 1. Etappe Start des 1. Fahrzeugs |
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19. August 2012 |
ca. 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr |
Mittagspause |
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13.31 Uhr |
Start zur 2. Etappe |
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19. August 2012 |
ca. 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Kaffeepause (Sammelkontrolle) |
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19. August 2012 |
ca. 17.30 Uhr |
Ziel der 2. Etappe |
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19. August 2012 |
19.00 Uhr |
Aushang der vorläufigen Endergebnisse |
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19. August 2012 |
19.30 Uhr |
Preisverteilung |
II Organisation
II.1 Organisation und Veranstalterbüro
Veranstalter der „Historik-Baden, zum Gedenken an Egon Wegst“ ist der Verein „Oldtimerfreunde Baden e. V.“
Die Veranstaltung findet am 19. August 2012 statt.
Die Veranstalterbüros sind:
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Täglich von 10.00 – 16.00 Uhr |
ab 16.00 Uhr |
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Bernd Banger Hirschackerstr. 5 76532 Baden-Baden |
Norbert Mutz Obere Schussbach 8 76532 Baden-Baden |
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Tel.: 07221 – 67290 |
Tel.: 07221 – 67397 |
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Fax: 07221 – 967587 |
Fax: 07221 – 967318 |
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Adresse und Tel. Nr. des Veranstalterbüros ab dem 18. August 2012
Mobil 0172 722 8619 oder 0173 166 0014
II 2. Definition
Die Veranstaltung hat die
Reg. Nr. ...................
und wurde unter dieser Nummer
am .......von DEUVET
registriert und genehmigt.
Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:
Bestimmungen dieser Ausschreibung:
Noch zu erlassende Durchführungsbestimmungen (Bulletins)
Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland (gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung)
Auflagen der Genehmigungsbehörde.
Die offizielle Veranstalter-Zeit entspricht der Zeit der deutschen Telefonansage (0)1191
II.3 Organisationskomitee
Bernd Banger
Norbert Mutz
Franz Graß
Reiner Seiter
Gerald Lang
II.4 Offizielle der Veranstaltung
Schiedsgericht: werden noch benannt
Technischer Kommissar: werden noch benannt
Fahrtleitung: Franz Graß
Stellvertretung : Reiner Seiter
Auswertung: Gerald Lang / Marika Sailer
Zeitnahme: Reiner Seiter
Pressebetreuung: Margit Mutz
Finanzen: Doroteha Blankenburg
Sponsoring: Bernd Banger
Teilnehmerbetreuung: Eva Wüst
III Allgemeine Bestimmungen
III.1 Wertung und Erfolge
Gesamtklassement,
Klassenwertung,
Mannschaftswertung und
Damenwertung.
III.2 Beschreibung
Die „Historik-Baden“ ist eine Fahrt für historische Fahrzeuge.
Die Veranstaltung hat eine Gesamtlänge von
ca. ..170...km auf nicht gesperrten Straßen.
Maßgeblich bei dieser Variante ist das Auffinden der Strecke, Beantworten von Fragebogen und leichten Geschicklichkeitsprüfungen, sowie zwei oder drei sehr leichte Sollzeitprüfungen, für die eine Stoppuhr empfehlenswert ist.
Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.
Der Start- Zeitabstand der Fahrzeuge beträgt je 1 Minute.
Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen und Durchfahrtskontrollen werden durch das Kontrollheft und das Streckenbuch (Road-Book) vorgeschrieben. Im Road-Book sind alle erforderlichen Informationen enthalten, mit denen die Strecke korrekt absolviert werden kann (z.B. Kreuzungszeichen, Kartenausschnitte, usw.)
Ein Wegstreckenzähler ist nicht erforderlich.
Der Veranstaltung liegt folgendes Kartenmaterial zu Grunde.
Shell Regionalkarte: Nr. 16
III.3 Zugelassene Fahrzeuge
Zugelassen sind Fahrzeuge (Automobile), die zum Zeitpunkt der technischen Abnahme den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
Zugelassen sind Fahrzeuge mit normaler Zulassung (schwarzes Kennzeichen, auch mit zeitlich begrenzter Zulassung), mit Oldtimerzulassung (schwarzes Kennzeichen mit H) und mit Oldtimerkennzeichen (Rot – 07er Nummer). Bei Ausstattung des Fahrzeuges mit einem Kennzeichen mit 04er oder 06er Nummer übernimmt der Veranstalter keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung im Falle polizeilicher Beanstandung.
Fahrzeuge, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, müssen der normalen nationalen Zulassungsordnung ihres Landes entsprechen. Bei Sonderzulassungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung
und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung im Falle polizeilicher Beanstandung.
Andere Kennzeichen sind nicht zugelassen
Ein Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung ist nicht möglich.
Classic:
Fahrzeuge bis 31.12.1946
Historic Typ A:
Fahrzeuge vom 01.01.1947 bis 31.12.1953
Historic Typ B:
Fahrzeuge vom 01.01.1954 bis 31.12.1960
Periode G:
Fahrzeuge vom 01.01.1961 bis 31.12.1975
Periode H:
Fahrzeuge vom 01.01.1976 bis 31.12.1982
Youngtimer S:
Fahrzeuge von 01.01.1983 bis 31.12.1987
Einsitzige Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
Die Ergebnisse werden für alle Klassen erstellt.
III.4 Zugelassene Teams:
Jedes Team besteht aus dem/n auf dem Nennungsformular aufgeführten 1. Fahrer und Beifahrern.
Das Mindestalter von Beifahrern beträgt 12 Jahre. Eine entsprechende Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.
Für den ersten Fahrer ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis unbedingt erforderlich. Die/Der Beifahrer ist nur fahrberechtigt, sofern sie/er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
EINE LIZENZ IST FÜR DIE TEILNEHMER NICHT ERFORDERLICH.
Für jedes Team kann auf dem Nennungsformular ein Teamname angegeben werden, der in allen offiziellen Veranstaltungspublikationen zusammen mit dem Fahrernamen veröffentlich wird.
III.5 Nennungsformular und Nennungen:
Jede Person, die an der Touristikfahrt teilnehmen möchte, muss das beiliegende Nennungsformular ordnungsgemäß ausfüllen und an das Veranstalter-Büro (siehe Organisation) senden, so dass es bis spätestens 14. August 2011 vorliegt. Die Angaben über den Beifahrer können bis zur Dokumentenabnahme nachgereicht werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmerzahl in den Klassen zu begrenzen und eine Auswahl vorzunehmen (max. 60 Teilnehmer).
III.6 Mannschaftsnennungen:
Bis zum Ende der Dokumentenabnahme können Markenmannschaften und/oder Privatmannschaften genannt werden. Eine Mannschaft, bestehend aus mindestens 3 Teams, jedoch max. 5 Teams, kann schriftlich bei der Dokumentenabnahme am Veranstaltungstag genannt werden.
Clubmannschaften (alle aus einem Club)
Markenmannschaften (alle Fahrzeuge eines Herstellers)
III.6.1
Durch Unterzeichnung des Nennungsformulars unterwerfen sich Fahrer und Beifahrern den Bestimmungen dieser Ausschreibung.
III.7 Nenngeld – Versicherung – Haftungsverzicht:
Nennungsschluss: 13. August 2012 Nenngeld (Vorliegen beim Veranstalter): 95,00 €
Kinder bis 12 Jahre: kostenfrei
Jede weitere Person über 12 Jahre: 35,00 €
Das Nenngeld von 95,00 € beinhaltet die kompletten Fahrtunterlagen für das Team
(zwei Personen), Mittagessen und Kaffeepause und Abschlussessen im Rahmen der Preisverteilung.
Die Getränke sind in der Regel im Nenngeld nicht enthalten und sind von den Teilnehmern selbst zu bezahlen.
III.7.1 Marken- oder Privatmannschaftsnennung zusätzlich: 35,00 €
III.7.2 Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck/Bar beizufügen.
Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld beiliegt, bzw. als Eingang auf dem Konto der Stadtsparkasse Baden-Baden Konto Nr. 3002060 BLZ 66250030 verbucht ist.
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückerstattet: (in voller Höhe), wenn
1. die Nennung abgelehnt wird,
2. die Veranstaltung nicht stattfindet.
III.7.3 Versicherung
Die Teilnehmer müssen mit mindestens € 1.000.000.- pauschal Haftpflicht versichert sein. Mit Abgabe der Nennung
erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Haftpflicht-
Versicherung uneingeschränkt in Kraft tritt. Außerhalb der Bundesrepublik zugelassene Fahrzeuge entsprechen mit vorschriftsmäßigem Grenzübertritt den deutschen Versicherungsbestimmungen. Daher ist ein spezieller Versicherungsschutz für im Ausland zugelassene Fahrzeuge nicht notwendig.
III.8 Haftungsausschluss (Gefährdung, leichte Fahrlässigkeiten)
Verantwortlichkeit des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet nur, soweit durch die Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer.
Verantwortlichkeit:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge verursachten Schäden.
Bewerber Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen:
den DEUVET, den Veranstalter, und dessen Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer,
Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter aller Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglichen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, dass der Veranstalter eine Unfallversicherung für Sportwarte und Helfer sowie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abgeschlossen hat.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers:
a.1. Sofern Bewerber oder die Fahrer/Beifahrer nicht selber Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeugs sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennungsformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer/Beifahrer alle unter Punkt b. aufgeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümer frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
b.1. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge, der eigenen Bewerber, Fahrer, Beifahrer und eigenen Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
b.2. Haftung des Versicherers des Schadensverursacher
In allen Fällen des Haftungsverzichts gemäß Punkt a, bis c, bezieht sich dieser Verzicht nicht auf Ansprüche von geschädigten Personen in Hinsicht auf den Versicherer des Schadensverursacher.
III.9 Allgemeines
Fahrer und Beifahrer verpflichten sich, die Anweisung des Veranstalters und der Fahrtleitung und deren Beauftragten zu befolgen. Mit Abgabe der Nennung geben die Fahrer und Beifahrer, auch im Namen ihrer Sponsoren ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk und Fernsehen oder anderweitig verbreiten lässt, ohne das daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden können;
der Veranstalter die Adressen der Teilnehmer auf Anfrage an Fotografen weiterleitet, damit diese ihre Produkte an die Teilnehmer schicken können.
Das Copyright der gesamten Veranstaltung ist Eigentum des Veranstalters.
III.10 Änderungen und Ergänzung der Ausschreibung
Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernissen geändert werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in nummerierten und datierten Durchführungs- Bestimmungen (Bulletins) herausgegeben, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind.
Diese Durchführungsbestimmungen werden am offiziellen Aushang ausgehängt und den Teilnehmern direkt bekannt gemacht, ausgenommen diese ist während des Ablaufes der Veranstaltung nicht möglich.
Ab Beginn der Dokumentenabnahme müssen die Bulletins von den Sportkommissaren unterschrieben werden. Diese Bulletins werden im Veranstalterbüro und an den Offiziellen Aushängen und an die Teilnehmer direkt bekannt gemacht, ausgenommen im Falle tatsächlicher Unmöglichkeit während des Ablaufs der Veranstaltung.
III.10.1 Umweltschutz
Die Teilnehmer und ihre Helfer sind verpflichtet, Verunreinigungen, z.B. durch Tropföl auf den Parkplätzen und an den Kontrollstellen zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Sie sind selbst für die Beschaffung der dafür notwendigen Hilfsmittel (z.B. Pappunterlagen, Ölbinder, Sand, Besen und Schaufel) verantwortlich.
III.10.2 Anwendung und Auslegung der Ausschreibung
Der Fahrtleiter ist für die Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig. Das Schiedsgericht ist in Entscheidungsfragen zuständig.
Jeder in dieser Ausschreibung nicht vorgesehene Fall wird von den Schiedsrichtern untersucht; sie alleine haben die Entscheidungsgewalt.
IV Allgemeine Verpflichtungen
IV.1 Teams
Die Besatzung eines Fahrzeuges muss mindestens aus zwei Personen bestehen. Andernfalls wird das betreffende Fahrzeug nicht zum Start zugelassen.
IV.1.2
Die Besatzungsmitglieder werden als Fahrer und Beifahrer benannt.
Besteht aus 2 Personen. Bei Abwesenheit eines Teammitgliedes erfolgt Wertungsausschluß-
IV.2 Startreihenfolge / Schilder / Startnummern
Der Start erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst.
Jede Verspätung am Start der Veranstaltung oder einer Etappe wird pro Minute Verspätung mit 60 Strafsekunden bestraft.
Fahrzeuge mit mehr als 10 Minuten Verspätung werden zum Start nicht zugelassen.
IV.2.1
Der Veranstalter händigt jedem Team 1 Rallye- Schild sowie 2 Startnummern aus. Die Rallyeschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn und hinten am Fahrzeug angebracht sein und dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.
IV.2.2
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden vorderen Türen des Fahrzeugs angebracht sein.
Die Fahrzeugbesatzung ist dafür verantwortlich, dass sich die Nummern während der Fahrt nicht lösen können, auch nicht teilweise, z.B. umklappen.
IV.2.3
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Anbringen der Rallyeschilder und Startnummern am Fahrzeug entstehen.
IV.3 Kontrollheft
Beim Start der Veranstaltung erhält jedes Team ein Kontrollheft, auf dem die Fahrzeit
zwischen den Zeitkontrollen angegeben ist.
Jedes Team ist für sein Kontrollheft alleine verantwortlich.
Das Kontrollheft muss sich während der Veranstaltung an Bord des Fahrzeuges befinden und an den Kontrollstellen persönlich vorgelegt werden, damit es mit einem Eintrag versehen werden kann.
IV.4 Verkehrsregeln
Während der gesamten Veranstaltung müssen die Fahrer die Straßenverkehrsbestimmungen der zu durchfahrenden Länder strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird wie folgt bestraft:
1. Verstoß 100 Strafpunkte
2. Verstoß 200 Strafpunkte
3. Verstoß Wertungsverlust
Bei Verstoß gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Polizeibeamte, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen auf dieselbe Art und Weise informieren wie normale Verkehrsteilnehmer.
Beschließt die Polizei, den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, kann sie den Veranstalter auffordern, die in dieser Ausschreibung festgelegten Strafen zu verhängen vorausgesetzt dass:
° Die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor dem Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg schriftlich beim Veranstalter eingeht.
° Die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fahrer sowie Ort und Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können.
° Der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt.
IV.4.1
Reparaturen und Nachtanken sind während der gesamten Veranstaltung freigestellt, außer an den im Bordbuch gekennzeichneten, ausdrücklich verbotenen Stellen. Solche Reparaturen dürfen jedoch nur durch Teammitglieder selber durchgeführt werden. Wobei nur Teile und/oder Werkzeuge verwendet werden dürfen, die an Bord des Fahrzeugs mitgeführt werden.
Fremde Hilfe ist ausschließlich zulässig durch:
- eine Werkstatt, sofern diese nicht vorab organisiert wurde,
- jede durch den Veranstalter angebotene Hilfe.
IV.5 Werbung
Der Veranstalter behält sich vor, auf der Startnummer B und auf dem Rallyeschild A und C Werbung anzubringen, diese ist dann verpflichtend und kann nur vom Teilnehmer für
100,00 € zurückgekauft werden.
V. Ablauf der Veranstaltung
V.1 Start
Die Fahrzeuge werden in Minutenabständen ab der im Zeitplan aufgeführten Uhrzeit gestartet. Die Teams sind verpflichtet, ihre Durchfahrt an jedem im Kontrollheft aufgeführten Kontrollpunkt in der richtigen Reihenfolge bescheinigen zu lassen.
Die Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist im Kontrollheft vermerkt.
V.1.2
Alle Teams erhalten ein Bordbuch, (Road Book) das die genaue Beschreibung der Strecke (z.B. Chinesenzeichen, Kartenausschnitte, usw.) enthält, so dass die Teams die vorgeschriebene Strecke korrekt absolvieren können.
Siehe Anhang 2
V.1.3
Es ist den Teams unter Strafe des Wertungsausschlusses untersagt:
absichtliches Blockieren anderer Teilnehmer, unsportliches Verhalten.
V.1.4
Anfahren einer Zeitkontrolle/Durchfahrtskontrolle
aus falscher Richtung oder Auslassen einer
Zeitkontrolle/Durchfahrtskontrolle wird mit 500 Strafpunkten bestraft.
V.1.5
Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der
theoretischen Ankunftszeit des 1. Fahrzeugs geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs geschlossen.
V.1.6
Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte in allen Kontrollstellen Folge zuleisten.
V.1.7
Die Offiziellen und Sportwarte sind wie folgt gekennzeichnet: Rote Warnweste und Namensschild mit Aufschrift der Funktion.
V.2 Kontrollen – Allgemeine Bestimmungen
Alle Kontrollen, d.h. Durchfahrts- Zeitkontrollen, Start- Ziel und Sonderkontrollen werden mit Hilfe der FIA- Standart- Kontrollschilder gekennzeichnet. (siehe Anhang 3)
V.2.1 Durchfahrtskontrolle / Sonderkontrollen
Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen (DK/SK) wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird. Der Beginn einer DK ist durch das Schild „Stempel auf gelben Grund“ gekennzeichnet. In etwa 25m Entfernung befindet sich der Standort des Kontrollpostens mit dem Schild „Stempel auf rotem Grund“.
Hier übergibt das Team das Kontrollheft an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stempeleintrag oder Handzeichen in das dafür vorgesehene Feld bestätigt.
Für jede nicht angefahrene Durchfahrtskontrolle erhält der Teilnehmer 500 Strafpunkte. Der Veranstalter kann an jedem Punkt der Strecke geheime Durchfahrtskontrollen einrichten.
V.2.2 Zeitkontrollen
An den Kontrollen tragen die Sportwarte die Zeit, d.h. die jeweils laufende Minute in das Kontrollheft ein, sobald es vom Teilnehmer übergeben wird. Hinzu müssen sich Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer des Teams in der Kontrollzone befinden. Der Beginn einer Zeitkontrollzone ist durch das Schild „Uhr auf gelben Grund“ gekennzeichnet. In etwa 25m Entfernung befindet sich der Standort des Kontrollposten mit dem Schild „Uhr auf rotem
Grund“.
Falls ein Team die Fahrt durch Abweichen von der vorgeschriebenen Strecke unterbricht, kann es an jeder beliebigen Stelle der Strecke die Fahrt wieder aufnehmen.
Um gewertet zu werden, muss das Fahrzeug aber in jedem Falle die letzte Zeitkontrolle der Veranstaltung anfahren.
VI Abnahme
Abnahme vor dem Start:
Jedes teilnehmende Team muss sich gemäß der mit der Nennungsbestätigung mitgeteilten individuellen Abnahmezeit zur Dokumenten- und technischen Abnahme einfinden.
VI.1 Die Abnahme hat allgemeinen Charakter.
Bei der Dokumentenabnahme werden geprüft:
° Gültiger Führerschein des Fahrers.
° Kfz-Brief oder Kopie des Kfz-Briefs (nur für Wagen mit rotem Kennzeichen).
° Kfz-Schein.
° Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
° Aushändigen der Kennzeichnungsunterlagen
für Team und Fahrzeug und Veranstalterwerbung.
(Werden vom Veranstalter gestellt)
Bei der technischen Abnahme werden geprüft:
° Kontrolle der Marke
° Kontrolle des Modells
° Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften
° Kontrolle der Fahrzeugkennzeichnung
(Startnummer, Rallyeschilder und Veranstalterwerbung)
VII Wertung
Die Fehler werden in Punkten ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der verhängten Strafpunkte errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Punktsummen.
Auf diese Weise werden eine Gesamtwertung, die einzelnen Gruppenwertungen sowie Mannschafts- und Damenwertung erstellt.
VII.1 Mannschaftswertung
In jeder Kategorie (Marken, Privatmannschaft) wird die Mannschaft mit der geringsten Gesamtstrafzahl (Addition der 3 Ergebnisse) zum Sieger erklärt.
VII.2
Bei ex-aequo wird das Team zum Sieger erklärt, das in der ersten Prüfung die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besten Zeiten der 2., 3., 4., usw. Prüfung zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen. Diese Regelung kann jederzeit während des Wettbewerbs angewendet werden.
VII.3 Preise / Pokale
VII.3.1 Gesamtklassement
Jedes Team, das das Ziel erreicht, erhält eine Teilnehmer- Urkunde.
Der Gesamtsieger erhält einen Pokal (weitere Pokale und Preise werden je nach Teilnehmerzahl vergeben).
VII.3.2 Klassenwertung
30% der Gestarteten jeder Klasse erhalten einen Preis
VII.3.3 Mannschaftswertung
Die bestplatzierte Mannschaft erhält einen Ehrenpreis.
VII.3.4 Damenwertung
Das bestplatzierte Damenteam im Gesamtklassement erhält den Damenpokal. Für den Damenpokal werden nur komplette Damen-Teams gewertet.
Die Vergabe weiterer Ehren- und Sachpreise behält sich der Veranstalter vor.
VII.3.4 Sonderwertung
Prämierung des optisch schönsten Fahrzeugs durch unsere Sponsoren
VII.4 Siegerehrung
Ort und Zeitpunkt werden mit der Nennungsbestätigung bekannt gegeben.
VII.5 Proteste
Alle Proteste müssen dem Fahrtleiter bis spätestens 30 Minuten nach dem Aushang des offiziellen Ergebnisses in schriftlicher Form eingereicht werden, mit gleichzeitiger Übergabe der Protestgebühr in Höhe von 250,00 €. Erweist sich der Protest als unbegründet, wird der Betrag nicht zurückerstattet.
VII.5.1
Proteste oder Einsprüche sind bei Touristikfahrten nicht üblich. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, können diese dem Fahrtleiter gemeldet werden, der zusammen mit den neutralen Schiedsrichtern über den Fall entscheidet.
VII.5.2
Jeder Protest muss von einem einzelnen Team und darf nur gegen ein einzelnes Team eingereicht werden.
VII.5.3
Ein Protest gegen Sachrichter und Zeitnahme ist nicht zulässig.
VII.5.4
Entscheidungen der Schiedsrichter sind endgültig
VIII Anhang 1
Zusammenfassung der Strafen:
Aus. Punkt: V.2
Verspätung am Start pro Minute: 60 Strafpunkte
Mehr als 10 Minuten: Nicht Zulassung
Aus Punkt: IV.4
Verkehrsregeln
1. Verstoß 100 Strafpunkte
2. Verstoß 200 Strafpunkte
3. Verstoß Wertungsverlust
Aus Punkt: V.1.3
Blockieren anderer Teilnehmer: Wertungsverlust
Unsportliches Verhalten: Wertungsverlust
Anfahren aus falscher Richtung oder Auslassen einer
Zeit oder Durchfahrtskontrolle: 500 Strafpunkte

